Sterbekasse „Notgemeinschaft“ Dortmund-Scharnhorst

Die Sterbekasse „Notgemeinschaft“ ist mit ihrer ursprünglichen Satzung in den Jahren 1923/1924 vor dem Hintergrund der zum damaligen Zeitpunkt bestehenden finanziellen Notlagen der in Dortmund- Scharnhorst lebenden Bevölkerung errichtet worden.


Die Gründung der Sterbekasse wurde wegen der zu diesem Zeitpunkt herrschenden Inflation und des vermehrten Ablebens Scharnhorster Bürgerinnen und Bürger infolge einer eklatanten Grippewelle betrieben, da finanzielle Absicherungen durch Versicherungen nicht oder nur unzureichend vorhanden waren. Die Sterbekasse hat sich anfänglich als nachbarschaftliche, die den Sterbefall begleitende Hilfe organisiert.


Die Sterbekasse „Notgemeinschaft“ hat seit ihrer Einrichtung ihren Geschäftssitz im Dortmunder Stadtteil Scharnhorst und den Zweck, beim Tode eines Mitglieds eine einmalige Beihilfe beziehungsweise ein einmaliges Sterbegeld zur Bestreitung der durch den Sterbefall entstehenden Bestattungskosten zu gewähren.


Auf Grund ihrer wirtschaftlichen Gesamtsituation hat sich die Sterbekasse seit ihrem Bestehen Anfang der 1920er Jahre zu einem kleineren Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit entwickelt. Die Verwaltung unterliegt der Aufsicht der Bezirksregierung in Arnsberg.


Die Festsetzungen über die Höhe des Sterbegeldes, des beitragsfreien Sterbegeldes und eines möglichen Gewinnzuschlages erfolgen mindestens alle fünf Jahre neu auf der Grundlage eines durch einen sachverständigen Versicherungsmathematiker aufgestellten versicherungsmathematischen Gutachtens.


Die Sterbekasse „Notgemeinschaft“ ist auf Grund ihrer gesamtwirtschaftlich soliden Struktur in der Lage, den Abschluss von bis zu sechsfachen Versicherungsverträgen anzubieten und das Bewirken des Sterbegeldanspruchs infolge der Begründung einer Mitgliedschaft bis zum vollendeten 60sten Lebensjahres zu ermöglichen.

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Historie und Geschichte der Sterbekasse

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“Notgemeinschaft“

Dortmund-Scharnhorst

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Die Sterbekasse „Notgemeinschaft“ ist mit ihrer ursprünglichen Satzung in den Jahren 1923/1924 vor dem Hintergrund der zum damaligen Zeitpunkt bestehenden finanziellen Notlagen der in Dortmund- Scharnhorst lebenden Bevölkerung errichtet worden.


Die Gründung der Sterbekasse wurde wegen der zu diesem Zeitpunkt herrschenden Inflation und des vermehrten Ablebens Scharnhorster Bürgerinnen und Bürger infolge einer eklatanten Grippewelle betrieben, da finanzielle Absicherungen durch Versicherungen nicht oder nur unzureichend vorhanden waren. Die Sterbekasse hat sich anfänglich als nachbarschaftliche, die den Sterbefall begleitende Hilfe organisiert.


Die Sterbekasse „Notgemeinschaft“ hat seit ihrer Einrichtung ihren Geschäftssitz im Dortmunder Stadtteil Scharnhorst und den Zweck, beim Tode eines Mitglieds eine einmalige Beihilfe beziehungsweise ein einmaliges Sterbegeld zur Bestreitung der durch den Sterbefall entstehenden Bestattungskosten zu gewähren.


Auf Grund ihrer wirtschaftlichen Gesamtsituation hat sich die Sterbekasse seit ihrem Bestehen Anfang der 1920er Jahre zu einem kleineren Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit entwickelt. Die Verwaltung unterliegt der Aufsicht der Bezirksregierung in Arnsberg.


Die Festsetzungen über die Höhe des Sterbegeldes, des beitragsfreien Sterbegeldes und eines möglichen Gewinnzuschlages erfolgen mindestens alle fünf Jahre neu auf der Grundlage eines durch einen sachverständigen Versicherungsmathematiker aufgestellten versicherungsmathematischen Gutachtens.


Die Sterbekasse „Notgemeinschaft“ ist auf Grund ihrer gesamtwirtschaftlich soliden Struktur in der Lage, den Abschluss von bis zu sechsfachen Versicherungsverträgen anzubieten und das Bewirken des Sterbegeldanspruchs infolge der Begründung einer Mitgliedschaft bis zum vollendeten 60sten Lebensjahres zu ermöglichen.

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