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Sterbekasse „Notgemeinschaft“ Dortmund-Scharnhorst
Versicherungsbedingungen Die   Sterbekasse   “Notgemeinschaft“   Dortmund   Scharn - horst   bietet   Versicherungen   auf   den   Sterbefall   bis   zur sechsfachen   Versicherungssumme   an.   Eine   Mitglied - schaft   zur   Sterbekasse   kann   bis   zur   Vollendung   des 60-sten Lebensjahres begründet werden. Bei    Eintritt    des    Sterbefalles    werden    unter    Bezug - nahme   auf   die   Bestimmungen   und   Festlegungen   in der     Satzung,     sowie     unter     Berücksichtigung     der Beitrags-     und     Leistungstabelle     die     nachstehenden aufgeführten    Versicherungsleistungen    gewährt.    Die hier     aufgeführten     Angaben     und     Werte     erfolgen insofern   unter   Vorbehalt   und   unterliegen   möglichen Veränderungen. Der   zu   entrichtende   Beitrag   beläuft   sich   auf   monatlich 1,00     €     für     jedes     abgeschlossene     Versicherungs - verhältnis.    Der    Versicherungsbeitrag    beträgt    somit höchstens    6,00    €    für    jeden    Beitragsmonat    bei    ver - traglichen Abschluss einer sechsfachen Versicherung. Die   weitergehenden   Versicherungsbedingungen   sind der   durch   die   Aufsichtsbehörden   der   Bezirksregierung in    Arnsberg    genehmigten    Satzung    zu    entnehmen. Insofern    wird    auf    die    dortigen    Bestimmungen    und      Festlegungen    verwiesen.    Die    Höhe    des    jeweiligen Sterbegeldes       ist       grundsätzlich       abhängig       vom Eintritsalter   und   vom   Eintrittszeitpunkt.   Die   Höhe   des Sterbegeldes    ergibt    sich    aus    der    von    der    Aufsichts - behörde   genehmigten   Beitrag-   und   Leistungstabelle, die Gegenstand der Satzung ist.
Leistungstabellen                                                                                                                                                
Leistungstabelle Sterbekasse Scharnhorst Leistungstabelle Sterbekasse Scharnhorst

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Versicherungsbedingungen

Die Sterbekasse “Notgemeinschaft“ Dortmund Scharnhorst bietet Versicherungen auf den Sterbefall bis zur sechsfachen Versicherungssumme an. Eine Mitgliedschaft zur Sterbekasse kann bis zur Vollendung des 60-sten Lebensjahres begründet werden.

Bei Eintritt des Sterbefalles werden unter Bezugnahme auf die Bestimmungen und Festlegungen in der Satzung, sowie unter Berücksichtigung der Beitrags- und Leistungstabelle die nachstehenden aufgeführten Versicherungsleistungen gewährt. Die hier aufgeführten Angaben und Werte erfolgen insofern unter Vorbehalt und unterliegen möglichen Veränderungen.

Der zu entrichtende Beitrag beläuft sich auf monatlich 1,00 € für jedes abgeschlossene Versicherungsverhältnis. Der Versicherungsbeitrag beträgt somit höchstens 6,00 € für jeden Beitragsmonat bei vertraglichen Abschluss einer sechsfachen Versicherung.

Die weitergehenden Versicherungsbedingungen sind der durch die Aufsichtsbehörden der Bezirksregierung in Arnsberg genehmigten Satzung zu entnehmen. Insofern wird auf die dortigen Bestimmungen und Festlegungen verwiesen. Die Höhe des jeweiligen Sterbegeldes ist grundsätzlich abhängig vom Eintritsalter und vom Eintrittszeitpunkt. Die Höhe des Sterbegeldes ergibt sich aus der von der Aufsichtsbehörde genehmigten Beitrag- und Leistungstabelle, die Gegenstand der Satzung ist.