Die Sterbekasse “Notgemeinschaft“ Dortmund Scharnhorst bietet Versicherungen auf den Sterbefall bis zur sechsfachen Versicherungssumme an. Eine Mitgliedschaft zur Sterbekasse kann bis zur Vollendung des 60-sten Lebensjahres begründet werden.
Bei Eintritt des Sterbefalles werden unter Bezugnahme auf die Bestimmungen und Festlegungen in der Satzung, sowie unter Berücksichtigung der Beitrags- und Leistungstabelle die nachstehenden aufgeführten Versicherungsleistungen gewährt. Die hier aufgeführten Angaben und Werte erfolgen insofern unter Vorbehalt und unterliegen möglichen Veränderungen.
Der zu entrichtende Beitrag beläuft sich auf monatlich 1,00 € für jedes abgeschlossene Versicherungsverhältnis. Der Versicherungsbeitrag beträgt somit höchstens 6,00 € für jeden Beitragsmonat bei vertraglichen Abschluss einer sechsfachen Versicherung.
Die weitergehenden Versicherungsbedingungen sind der durch die Aufsichtsbehörden der Bezirksregierung in Arnsberg genehmigten Satzung zu entnehmen. Insofern wird auf die dortigen Bestimmungen und Festlegungen verwiesen. Die Höhe des jeweiligen Sterbegeldes ist grundsätzlich abhängig vom Eintritsalter und vom Eintrittszeitpunkt. Die Höhe des Sterbegeldes ergibt sich aus der von der Aufsichtsbehörde genehmigten Beitrag- und Leistungstabelle, die Gegenstand der Satzung ist.